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Impressum

Hostel Art & Style

SoLa Hotel und Restaurant Betriebs GmbH

Vertretungsberechtige Personen:

  • Lars Ellenberger (Geschäftsführer)
  • Sonia Joudi (Geschäftsführerin)


Anschrift:

Friedinger Straße 28
78224 Singen
Telefon +49 7731 798 98 0
E-Mail info@hostel-singen.de 
Homepage https://www.hostel-singen.de/   

Kammer: Amtsgericht Freiburg
Registerart: Handelsregister
Ort: Freiburg
Registernummer: HRB 714633
Umsatzsteuer-ID: DE305809194
Wirtschaftssteuer-ID: 18146/30069

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen für Leistungen des Hostel Art & Style Singen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferung des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hostel zustande. Dem Hostel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hostel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hostel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3. Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich ab einem Jahr ab dem Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preis des Hostels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hostels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
3. Das Hostel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hostels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hostels erhöht.
4. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hostel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Das Hostel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummer 5 und/oder 6 geleistet wurde.
8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hostels (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hostel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2. Sofern zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hostels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hostel in Textform ausübt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hostel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung diese Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hostel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hostels pauschalisieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hostels

1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hostel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hostels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten angemessen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hostel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck des Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels anzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hostels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

VI. Zimmerbereitstellung, -Übergabe und -Rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen am Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hostel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hostel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsendgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hostel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hostel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hostels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hostels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hostel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Hostelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hostelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hostel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehender Nummer 1, Sätze 2 bis 4 entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hostels
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- oder Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hostels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz des Hostels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Singen, Stand November 2019

Hostel Art & Style Singen
Friedinger Str. 28 | D - 78224 Singen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Gruppen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Hostels zur Durchführung von Veranstaltungen sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hostels.

Des Weiteren gelten Sie für Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern ab einem Volumen von 10 Zimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferung des Hostels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hostels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hostels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung

1. Der Vertragspartner sind das Hostel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hostel zustande.
2. Das Hostel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Weiterhin haftet es für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hostels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hostels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer 13 nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hostels auftreten, wird das Hostel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hostel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlichen Schadens hinzuweisen.
3. Alle Ansprüche gegen das Hostel verjähren grundsätzlich ab einem Jahr ab dem Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hostels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hostel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten und vom Hostel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preis des Hostels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hostel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hostel verauslagt werden.
Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Steuern.
4. Rechnungen des Hostels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tage nach Rechnungserstellung ohne Abzug zahlbar. Das Hostel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hostel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hostel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hostel berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleitung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hostels aufrechnen oder verrechnen.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)

1. Stornierungen bedürfen der Schriftform und müssen vom Hostel bestätigt werden. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen oder aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Sofern im Einzelfall bei Abschluss des Vertrages zwischen dem Hostel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde nur bis zu diesem Termin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Hostels auszulösen.
2. Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat das Hostel Anspruch auf angemessene Entschädigung.
3. Das Hostel hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung, Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen.
Die Berechnung der Entschädigungspauschale umfasst die vertraglich vereinbarten Leistungen (insbesondere die Logis der Gäste, die Miete der Veranstaltungsräume und/oder die Bewirtung und die gebuchten Pauschalen).
Diese staffelt sich bei einem Übernachtungsvolumen ab 10 Zimmer-Nächten (Multiplikator Anzahl der Zimmer sowie Dauer an Nächten des Aufenthalts)

Bis 2 Monate vor Anreisedatum
- keine Stornierungsgebühren
Bis 1 Monat vor Anreisedatum
- 50% der gebuchten Leistung
Bis 2 Wochen vor Anreisedatum
- 70% der gebuchten Leistung
Bis 1 Woche vor Anreisedatum
- 80% der gebuchten Leistung
Weniger als 1 Woche vor Anreisedatum
- 90% der gebuchten Leistung
Ab mehr als 30 Zimmer pro Nacht gelten gesonderte Stornierungsbedingungen, die individuell vom Hostel festgelegt werden.
Bei der Buchung eines Veranstaltungsraumes ohne feste Speisenleistung, berechnet sich die reservierte Leistung aus Anzahl Personen multipliziert mit dem günstigsten 3-Gang Menüpreis aus dem bestehenden Angebot.
Die Stornierungsgebühren werden um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung der stornierten Zimmer oder Veranstaltungskapazitäten erzielt werden.
Die vorstehenden Stornierungsgebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert werden, wobei die genannten Pauschalen sich auf den Teil der Leistungen, welcher storniert wurde beziehen, oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
4. Hat das Hostel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten ist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hostel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hostel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.

V. Rücktritt des Hostels

1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Vertragsvereinbarungen eingeräumt
wurde, ist das Hostel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern bzw. Veranstaltungskapazitäten vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hostels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht nicht verzichtet.
2. Wird eine vertraglich vereinbarte verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hostel gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hostel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
- das Hostel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hostels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hostels zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung seitens des Hostels;
- das Hostel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hostels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hostels gefährdet erscheinen;
- der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertragspartners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird.

VI. Preisänderungen

1. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistungen einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten und erhöht sich der vom Hostel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis vom Hostel angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10% erhöht werden.

VII. Deposit

1. Der Veranstalter ist verpflichtet, eine Vorauszahlung von 50% des geplanten Umsatzes für die Veranstaltung bis spätestens
4 Wochen vor Anreise zu leisten. Eine entsprechende Proforma-Rechnung geht dem Veranstalter zeitnah vor Veranstaltungsbeginn zu. Werden die Vorauszahlungen nicht zum genannten Zeitpunkt geleistet, behalten wir uns ein automatisches Stornierungsrecht der Buchung vor.
Wenn das Deposit nicht gemäß den Zahlungsfristen beglichen wird, ist das Hostel berechtig die Buchung zu stornieren. Sollte das Hsotel die stornierten Kapazitäten nicht anderweitig und gleichwertig verkaufen können, so werden die Kosten für den entstandenen Umsatzverlustes mit 80% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme berechnet.

VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit dem Hostel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.


IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hostel. Das Hostel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hostels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

X. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder Ihn selbst verursacht werden.
2. Das Hostel kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen.

XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr D-78224 Singen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand D-78224 Singen.
3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und Gruppen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Singen, Stand November 2019

Hostel Art & Style
Friedinger Str. 28 | D - 78224 Singen